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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
Wir sind Mieter von einem kleinen Geschäft, nun wurde versucht einzubrechen und dabei ist die Scheibe der Eingangstüre beschädigt worden. Wer haftet nun ich als Mieter oder der Vermieter ???
Stichwörter: einbruch + geschäft + haftet

0 Kommentare zu „Einbruch im Geschäft wer haftet ??”

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