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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hi,

ich bin vermieter!

ich wollte nur mal wissen, ob ein abrechnung so in ordnung ist, vorausgesetzt, es wurde so vereinbart:

haus mit 2 wohneinheiten:

ich habe alle kosten einfach addiert:
energie
schornsteinfeger
versicherungen
müllabfuhr

dann hab ich diese summe zu 50% nach wohnfläche und zu 50% nach kopfzahl verteilt.

einfach und gerecht finde ich. bei den heizkosten muss man es ja sowieso machen.
Stichwörter: kopfzahl + wohnfläche

2 Kommentare zu „50% nach wohnfläche und zu 50% nach kopfzahl”

fin Experte!

Halt! So geht`s nicht. Sie müssen das schon detallierter machen, sonst fallen Sie einmal bei einem Gerichtsverfahren ganz schön auf die Nase.
Man kann nicht einfach eine Summe bilden und dann halb nach qm, halb nach Kopfzahl berechnen.
1) Energie: Wird nach Verbrauch (Zählerstand) erfasst. Allgemeinstrom (Hausflur, Keller) kann man nach Personenzahl berechnen.
2)Heizkosten: Verbrauch wird durch Wärmeerfassungsgeräte erfasst, falls vorhanden. Heiznebenkosten nach qm. Die Heizkosten haben nichts mit einer Personenzahl zu tun. Ohne Erfassungsgeräte kann man eine Pauschale vereinbaren.
4)Versicherungen: Sollten pro Mietpartei (hier geteilt durch 2) berechnet werden.
5)Müllabfuhr: Wird nach der jeweiligen Personenzahl der Haushalte berechnet.

Also alles separat berechnen und aufführen!

Susanne Experte!

Grundlage der Nebenkostenabrechnung ist auch für Vermieter der Mietvertrag, denn: wurde hier eine Nebenkostenpauschale vereinbart, so braucht keine Abrechnung erstellt zu werden.
Wurde eine Vorauszahlung vereinbart, so dürfen die Nebenkostenpositionen, die vereinbart wurden, abgerechnet werden. Entweder wurden die vereinbarten Positionen aufgezählt, oder der MV verweist auf § 27 der II. Berechnungsverordnung oder bei neueren Verträgen auf die Betriebskostenverordnung. (deren Lektüre ich hiermit empfehle) Grundsätzlich wird nach qm der Wohnfläche zur Gesamtwohnfläche abgerechnet, es sei denn es ist anders vereinbart. I.d.R. werden Wasser (falls keine Wasseruhren vorhanden) und Müll nach im Haushalt lebenden Personen umgerechnet. Eine Abrechnung nach qm kann hier auch erfolgen, wäre aber dann unbillig, wenn bei gleicher Wohnungsgrösse in einer Wohnung wesentlich mehr Personen leben würden.

Zu den Heizkosten sollte erst mal die Heizkostenverordnung gelesen werden.

Damit die Abrechnung transparent ist, müssen die Gesamtkosten lt. Beleg aufgeführt werden, der Umlageschlüssel und die Kostenaufteilung lt. Umlageschlüssel. Es können nur Kosten abgerechnet werden, für die es auch Belege gibt, daher keine Abrechnung von Pauschalen o.ä.
Die Summe der Kosten muss genauso genannt werden wie die Summe der Vorauszahlungen des Mieters. Dies ergibt dann Nachzahlung oder Guthaben.


Beispiel:
2 Familien Haus, 2 Wohnungen à 120 qm, jeweils 3 Personen

Position Gesamtkosten US Ihre Kosten
Wasser 500.- 6 Personen 3 Personen=249,90.-
Allgemeinstrom 60.- 240qm 120 qm = 30.-

u.s.w.

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