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saxmax hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.

ich wohne in einer WG in einer von einer Immobilienverwaltung verwalteten Wohnung. Neben der Tatsache, dass ich mit dem Hauptmieter einen Untermietvertrag habe, bin ich zusätzlich auch bei der Immobilienverwaltung registriert.

Nun will mein MItbewohner = Hauptmieter aus der Wohnung ausziehen und muss gem. Auskunft der Verwaltung kündigen (kein Änderungsvertrag möglich, sondern bedingungslose Kündigung).

Ich selbst will gerne in der Wohnung bleiben und da kommt nun die Frage auf, was rechtlich mit mir passieren wird..., zumal die Wohnung "relativ" preiswert ist, da mein Mitbewohner bereits 10 Jahre in der Wohnung wohnte und somit keine ausserordentlichen Mieterhöhungen stattgefunden haben.

Wer kann helfen zu folgenden Fragen:

- Wenn der Hauptmieter kündigt, bin ich als Untermieter auch direkt "mitgekündigt"?

im Falle "nein":

- kann die Verwaltung eine "ausserordentliche Mietanpassung" durchführen?

Besten Dank.
saxmax

1 Kommentar zu „Hauptmieter kündigt, was passiert mit Untermieter???”

Susanne Experte!

Kann Dir leider keine positive Auskunft geben: Mit Ende des Hauptmietverhältnis endet auch das Untermietverhältnis und der Hauptmieter ist verpflichtet, die Wohnung geräumt zu übergeben. Würdest Du also nicht ausziehen, würden die gesamten Folgekosten (Gericht, Räumung etc.) vom Hauptmieter gefordert werden- der müsste Dich dann auf Zahlung verklagen.

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