Susanne
Die defekte Gegensprechanlage ist ein Mangel und muss vom VM repariert werden. Besser daher schriftlich dem Vermieter melden und eine Frist zur Behebung setzen. Gerät er in Verzug (hält die Frist nicht ein) zur Selbsthilfe greifen und die Kosten von der Miete abziehen (dies schriftlich ankündigen) -immer alles mit Einwurfeinschreiben!
Die Tür ist vertragsgemässer Zustand, das hätte Dir vorher auffallen müssen!