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Abgelehnte Untervermietung
Der formularmietvertragliche Ausschluß des Untervermietungsrechtes im befristeten Mietverhältnis ist unwirksam. Zur Kündigung ist der Mieter berechtigt, wenn der Vermieter eine begehrte Untervermietung unberechtigt verweigert.
Landgericht Münster, Urteil vom 13.06.2002, Aktenzeichen 8 S 87/02