Mietermini 01.07.2008 10:21
Hallo Tina,
zu Deinen Fragen:
1. Kauf bricht nicht Miete, d.h. das Mietverhältnis läuft weiter.
2. Für Mieter und Vermieter gelten die gesetzlichen Kündigungfristen gem. § 573 c BGB. Danach gilt für den Mieter eine 3-monatige Kündigungsfrist, für den Vermieter verlängert sie sich nach 5 u. 8 Jahren um jeweils 3 Monate.
3. Es gelten die gesetzlichen Mieterhöhungsmöglichkeiten nach § 558 ff. BGB. Danach ist eine Eröhung der Miete bis zur ortsüblichen Miete zulässig, wobei sich die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20% erhöhen darf.
4. Der Stiefvater hat grundsätzlich die Möglichkeit wegen Eigenbedarfs zu kündigen, wenn er das Haus selbst nutzen will. Es gelten die unter 2. genannten Kündigungsfristen.
Gruß Mietermini
tina271169 01.07.2008 17:02
Hallo erst mal danke für die Antwort, mir fällt ein Stein vom Herz das er uns wenigstens nicht von heut auf morgen auf die Straße setzen kann!! Die 12000 Euro sind so und so weg ( also wenn er uns nach dem 1. Mai 2009 kündigt (wir wohnen seit dem 1.Mai 01 hier) dann beträgt seine Kündigungsfrist 9 Monate!? Ist das richtig?
Mietermini 02.07.2008 10:04
Ja, das ist richtig.
Gruß Mietermini