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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

der Vermieter meiner Freundin will die Nebenkosten für das Jahr 2005 anheben weil er der Meinung ist, ich würde die Wohnung meiner Freundin mitbewohnen.
Die NK werden anteilig nach Personen berechnet.
Nun ist es aber so, dass ich meine eigene Wohnung habe und in unregelmässigen Abständen bei meiner Freundin übernachte. Da meine Freundin Schichtdienst hat, ist die Wohnung die meiste Zeit des Tages ungenutzt. Wenn meine Freundin nicht zuhause ist halte ich mich in der Wohnung auch nicht auf.
Der Vermieter begründet seine entscheidung dadurch, dass vor allem die Wasserkosten steigen würden, da ich meine Wäsche bei meiner Freundin waschen würde und die Dusche nutzen würde. Dies trifft aber definitiv nicht zu. Ich wasche mich und meine Wäsche zuhause. Die Waschmaschine meiner Freundin ist übrigens mehr als ein halbes Jahr defekt, was der Vermieter auch weiß.
Das alles haben wir dem Vermieter natürlich auch mitgeteilt, dieser bleibt davon aber unbeindruckt und will die NK-Erhöhung durchsetzen.

So weit die Geschichte, nun zu meinen Fragen:
Ab wann wohnt man denn mit in einer Wohnung? Gibt es da bestimmte Vorraussetzungen oder reicht es wenn man zwei oder dreimal die Woche in einer Wohnung übernachtet?
Muss der Vermieter nachweisen, dass ich in der Wohnung wohne oder muss ich nachweisen, dass das nicht so ist, und wie kann ich das nachweisen?

Ausserdem würde mich interessieren ob der Vermieter den Berechnungsschlüssel überhaupt rückwirkend ändern darf?
Stichwörter: wann + wohnt + man

5 Kommentare zu „Ab wann wohnt man?”

Susanne Experte!

Rückwirkend kann gar nichts geändert werden. Dem Vermieter einfach eine Meldebescheinigung des Ordnungsamtes vorlegen.
Achtung bei der Abrechnung, wenn es um den Personenschlüssel geht.
Wahrscheinlich ist dem Vermieter das alles egal, er bekommt nur Ärger mit den anderen Mietern, die Dich regelmässig im Haus sehen...
I.d.R. muss man sich beim VM melden, wenn man länger als 6 Wochen am Stück dort wohnt. Ich nehme ja mal an, dass Deine Freundin auch regelmässig zu Dir kommt.

Eggat

Vielen Dank für die Antwort!
Die Meldebescheinigung werde ich mir auf jeden Fall besorgen.
Gibt es vielleicht eine Gesetzesstelle die besagt, dass der Schlüssel im nachhinein nicht geändert werden darf?

Susanne Experte!

Erstmal ist nicht jede Kleinigkeit per Gesetz geregelt.
Ausserdem will der Vermieter den Verteilerschlüssel[/b:7ea00] doch gar nicht ändern, der Schlüssel[/b:7ea00] ist nach wie vor die Umlage nach Personen.

so wie ich verstanden habe, will er rückwirkend für 2005 den Anteil für die Wohnung Deiner Freundin statt auf 1 auf 2 Personen umrechnen. Das kann er nicht, nach wie vor, und ich nehme an, es wird sich auch nichts ändern, ist für diese Wohnung eine Person als Verbraucher angegeben. Erst, wenn sich eine 2. Person dort anmeldet, kann er diese in die Abrechnung miteinbeziehen und zwar ab Meldung des Hauptmieters.
Daher Achtung, auf wie viele Personen in den kommenden Abrechnungen abgerechnet wird!!!

Eggat

Der Vermieter hat meiner Freundin Anfang dieses Jahres schriftlich mitgeteilt, dass sie in der Abrechnung 2005 mit 2 Personen berücksichtigt wird. Von daher gehe ich schon davon aus, dass sich etwas ändern wird.

Sollte man diesem Schreiben vielleicht wiedersprechen oder ist es besser bis zur Abrechnung zur warten?

tenant61 Experte!

schick dem vermieter eine kopie deiner meldebescheinigung mit einem freundlichen gruß und dem hinweis, dass du an den nebenkosten weder rückwirkend noch künftig zu beteiligen bist. selbst täglicher besuch ist nur besuch; und besucher dürfen selbstverständlich nicht in die abrechnung mit einfließen.

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