Susanne
Rückwirkend kann gar nichts geändert werden. Dem Vermieter einfach eine Meldebescheinigung des Ordnungsamtes vorlegen.
Achtung bei der Abrechnung, wenn es um den Personenschlüssel geht.
Wahrscheinlich ist dem Vermieter das alles egal, er bekommt nur Ärger mit den anderen Mietern, die Dich regelmässig im Haus sehen...
I.d.R. muss man sich beim VM melden, wenn man länger als 6 Wochen am Stück dort wohnt. Ich nehme ja mal an, dass Deine Freundin auch regelmässig zu Dir kommt.
Eggat
Vielen Dank für die Antwort!
Die Meldebescheinigung werde ich mir auf jeden Fall besorgen.
Gibt es vielleicht eine Gesetzesstelle die besagt, dass der Schlüssel im nachhinein nicht geändert werden darf?
Susanne
Erstmal ist nicht jede Kleinigkeit per Gesetz geregelt.
Ausserdem will der Vermieter den Verteilerschlüssel[/b:7ea00] doch gar nicht ändern, der Schlüssel[/b:7ea00] ist nach wie vor die Umlage nach Personen.
so wie ich verstanden habe, will er rückwirkend für 2005 den Anteil für die Wohnung Deiner Freundin statt auf 1 auf 2 Personen umrechnen. Das kann er nicht, nach wie vor, und ich nehme an, es wird sich auch nichts ändern, ist für diese Wohnung eine Person als Verbraucher angegeben. Erst, wenn sich eine 2. Person dort anmeldet, kann er diese in die Abrechnung miteinbeziehen und zwar ab Meldung des Hauptmieters.
Daher Achtung, auf wie viele Personen in den kommenden Abrechnungen abgerechnet wird!!!
Eggat
Der Vermieter hat meiner Freundin Anfang dieses Jahres schriftlich mitgeteilt, dass sie in der Abrechnung 2005 mit 2 Personen berücksichtigt wird. Von daher gehe ich schon davon aus, dass sich etwas ändern wird.
Sollte man diesem Schreiben vielleicht wiedersprechen oder ist es besser bis zur Abrechnung zur warten?
tenant61
schick dem vermieter eine kopie deiner meldebescheinigung mit einem freundlichen gruß und dem hinweis, dass du an den nebenkosten weder rückwirkend noch künftig zu beteiligen bist. selbst täglicher besuch ist nur besuch; und besucher dürfen selbstverständlich nicht in die abrechnung mit einfließen.