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Sita hat diese Frage gestellt
Ich habe im August meine Wohnung gekündigt und bin im Oktober 09 ausgezogen, die Einbauküche und Ofen musste ich vom Vormieter für 3.500,-- € ablösen. Da die Wohnung bis jetzt noch nicht vermietet ist warte ich auf mein Geld.
Was kann ich tun? Muss der Vermieter mir das Geld für die Ablöse die ich auch zahlen musste geben?? Wie gehe ich da vor?
Vielen Dank
Sita

1 Kommentar zu „Ablöse für Küche und Ofen, 3.000,-- €”

Berthelstal Experte! 15.12.2009 19:47

Mit Zahlung der Ablösesumme sind Sie Eigentümer der Küche geworden. Sie können die Küche mitnehmen oder an den nächsten Mieter verkaufen.

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