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Einstweilige Verfügung
In eiligen Streitfällen können sowohl Mieter als auch Vermieter vor Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Dies ist ein Sicherungsverfahren mit vorläufigem Charakter. Die endgültige Entscheidung fällt dann später das zuständige Gericht.

Eine einstweilige Verfügung ist möglich, wenn es zwischen Mieter und Vermieter zum Streit kommt und letzterer beispielsweise in einer Racheaktion die Gas-, Strom- oder Wasserversorgung kappt. Durch eine einstweilige Verfügung kann der Vermieter gezwungen werden, die Versorgung wieder herzustellen. Auch der Vermieter kann eine einstweilige Verfügung beantragen. Beispiel: Der Mieter lagert sperrige Gegenstände im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses und soll diese beseitigen.
Stichwörter: einstweilige + verfügung

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