Gast hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe vor 4 Jahren eine Wohnung gemietet. In der Wohnung war eine Einbauküche. Der Vermieter hat sie rausreisen wollen. Da wir interesse an der Küche hatten, hat er sie uns geschenkt. Es steht auch nichts von der Küche im Mietvertrag.
Jetzt wollen wir ausziehen und die Küche mitnehmen. Vor unserem Einzug hat der Vermieter allerdings die Küche gefliesst. Aber nur bis zur Küche. D.h. unter der Küche wurde nicht gefliesst.
Jetzt meine Frage. Wenn ich die Küche mitnehme, muß ich dann die Kosten für das fliesen bezahlen oder muß der Vermieter selber dafür aufkommen?????
Danke schon mal für eure Antworten.
Gruß Sonja