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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
halli hallo und guten morgen ,

wir haben vor ca. 2 wochen einen mietvertrag für ein neues haus unterschrieben, mietbeginn 1.11.07. der jetzige mieter hatte ende august mündlich gekündigt und wollte eigentlich schon zum 1.10. ausziehen, er hatte der vermieterin auch einen nachmieter besorgt, dieser hätte die küche, das restliche heizöl sowie die sauna zu dem von ihn angegebenen preis übernommen. aber die vermieterin will uns drin haben und nicht den vorgeschlagenen nachmieter - und seit der jetzige mieter weiß daß WIR einziehen, fängt die schikane an:

*WIR sollen das öl zu einem von ihm vorgegebenen preis einfach so abkaufen und sollen ihm blind den heizölstand glauben - den gemeinsamen termin zu gemeinsamen Ablesung des ölstandes hat er abgesagt - und nu läßt er es abpumpen;

*der jetzige mieter ist bereits ausgezogen, die küche wurde abgeholt - aber bleibt nun bis 30.11.07 in der wohnung - dies hat er per email mitgeteilt, also er hat nun zum 30.11. gekündigt, obwohl er ja schon ausgezogen ist und eigentlich ja zum 1.10. einen nachmieter wollte / hatte. er zahlt auch bereits seit september 07 keine miete mehr und lebt nun die kaution ab

*er verwehrt uns und den eigentümern jeglichen zutritt, obwohl die vermieter dringend wegen schreinerarbeiten (es fehlt die treppe zur galerie) ins haus müssen

*er müßte zudem auch noch die grube entleeren lassen, das haus ist nicht an die kanalisation angeschlossen

* er weigert sich zu streichen /renovieren obwohl ein zimmer voll ist mit schwarzen chinesischen schriftzeichen an der wand und insbesondere im wohn/eßbereich starke rußverschmutzungen vorhanden sind, es wird mit kachelofen geheizt; zudem ist ein weiteres zimmer gelb und ein anderes apricot gestrichen!

*ich hatte ihn gebeten die Streicharbeiten mit mir abzusprechen da unser kleiner Sohn sehr sensibel auf lösungsmittel in farben reagiert, ich habe die entsprechende farbe bereits gekauft, aber das interessiert ihn auch nicht, wenn überhaupt dann streicht er mit irgendeiner dispersionsfarbe; das ärgert mich allermeisten, denn unser junior ist schon wieder krank, da in unserem jetzigen haus der keller mit einer besonderen schimmelhemmenden farbe gestrichen wurde

darf der jetzige mieter das alles einfach so tun ???? mal so kündigen und mal so? dann zum 1.10 und dann zum 30.11 ? schließlich wurden anzeigen geschaltet wegen nachmietern und er hat ja auch zwei bis drei interessierte nachmieter angeschleppt - und nu ist alles anders ? kann ich denn gar nichts dagegen machen daß er mit irgendeiner stinkenden farbe streicht ? es geht hier immerhin um die gesundheit und das wohlbefinden unserer kinder ?

und wie ist das nun mit unserem mietvertrag ?

bitte bitte hilfe....ich weiß mir keinen rat mehr, auch die vermieterin ist wie vor den kopf geschlagen und bemüht sich immer noch um eine außergerichtliche einigung; es sieht jedoch danach aus, daß der jetzige mieter uns einfach nicht mag und uns nun ärgert...

ich bin für jeden tipp dankbar, denn es eilt ja wirklich
vielen vielen dank
Stichwörter: schikaniert + vermieter + mieter + nachmieter

3 Kommentare zu „mieter schikaniert nachmieter & vermieter”

Susanne Experte!

Erst einmal: Was der Mieter macht oder nicht macht ist nicht Dein Problem. Du hast einen Vertrag mit der Vermieterin ab 01.11. und der ist bindend, für Dich wie auch für die Vermieterin. Das Problem mit der Farbe hättest Du in diesem Vertrag schriftlich lösen müssen. Die Tatsache ist vielleicht traurig, aber das ist nicht das Problem des jetzigen Mieters.

Weiterhin ist das Verhalten des jetzigen Mieters vielleicht nicht richtig in Deinen Augen, aber liegt vielleicht an dem absoluten Unwissen der Vermieterin. Das fängt damit an, dass im rechtlichen Sinne keine gültige Kündigung vorliegt. Eine Kündigung kann nämlich nur schriftlich erfolgen, mündlichen Kündigungen sind rechtlich nichtig. Demnach könnte der Mieter jetzt durchaus einfach dort wohnen bleiben, die Vermieterin hätte aus diesem Grund gar keinen Vertrag mit Dir abschließen dürfen, weil sie sich gar nicht sicher sein kann, dass sie Dir ab 01.11. das Haus tatsächlich zur Miete überlassen kann.

Sollte der Mieter ausziehen, so liegt es an der Vereinbarung seines Mietvertrages, wie er das Haus an die Vermieterin übergibt. Ganz sicher kann er nicht gewungen werden, mit einer bestimmten Farbe zu streichen. Gebl und Apricot liegen im gesetzlichen Rahmen und ob der Mieter überhaupt Schönheitsreparaturen durchführen muss, hängt auch nur von seinem Mietvertrag ab.

sealiah

hallo,

danke für die turboschnelle antwort <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

d.h. also, wenn ich mit der vermieterin ausmache, bzw. es vertragsbestandteil ist, dann darf nur mit dieser speziellen farbe gestrichen werden ? die vermieterin hat dem ganzen nämlich zugestimmt...

gestern haben wir schriftlich den mietvertrag für unser jetziges haus gekündigt - ob und wie lange kann ich von dieser kündigung zurücktreten ? weihnachten und silvester auf der straße sitzen stelle ich mir nicht so toll vor. ich wußte ja anfangs auch nicht daß der mieter nur mündlich gekündigt hat, sonst hätte ich mich auf dieses &quot;spielchen&quot; gar nicht eingelassen ....

nochmals danke und grüße

Susanne Experte!

Nein, von einer schriftlichen Kündigung kann man nicht zurücktreten.
Deine zukünftige Vermieterin muss Dir das Haus ab 01.11. zur Verfügung stellen. Kann sie das nicht, muss sie Dir eine Ersatzunterkunft stellen oder eine Hotelunterbringung zahlen. Auch für zusätzliche Umzugskosten und das Unterstellen der Möbel für die Übergangszeit muss sie zahlen.

d.h. also, wenn ich mit der vermieterin ausmache, bzw. es vertragsbestandteil ist, dann darf nur mit dieser speziellen farbe gestrichen werden ? die vermieterin hat dem ganzen nämlich zugestimmt...[/quote:1e07d]

Das hast Du falsch verstanden. Du kannst lediglich mit der Vermieterin ausmachen, wie Du die Wohnung übernimmst. Dabei kannst Du aber nicht eine bestimmte Farbe fordern. Genausowenig kann die Vermieterin vom jetzigen Mieter eine bestimmte Farbe fordern. Du kannst also lediglich vereinbaren, dass Du die Wohnung nicht renoviert übernimmst, und dann mit Deiner Spezialfarbe selbst streichen. Es steht Dir auf keine Fall zu den derzeitigen Mieter zu zwingen, dass er mit Deiner Farbe streicht. Möglicherweise ist sein Mietvertrag so gestaltet, dass eine mögliche Klausel zu den Schönheitsreparaturen nichtig ist und er das Haus lediglich besenrein überlassen muss.
Du kannst zwar Absprachen mit der VM treffen die Dein Vertragsverhältnis betreffen, Du kannst aber keine Absprachen treffen, die zu Lasten des derzeitigen Mieters gehen!

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