Susanne
Erst einmal: Was der Mieter macht oder nicht macht ist nicht Dein Problem. Du hast einen Vertrag mit der Vermieterin ab 01.11. und der ist bindend, für Dich wie auch für die Vermieterin. Das Problem mit der Farbe hättest Du in diesem Vertrag schriftlich lösen müssen. Die Tatsache ist vielleicht traurig, aber das ist nicht das Problem des jetzigen Mieters.
Weiterhin ist das Verhalten des jetzigen Mieters vielleicht nicht richtig in Deinen Augen, aber liegt vielleicht an dem absoluten Unwissen der Vermieterin. Das fängt damit an, dass im rechtlichen Sinne keine gültige Kündigung vorliegt. Eine Kündigung kann nämlich nur schriftlich erfolgen, mündlichen Kündigungen sind rechtlich nichtig. Demnach könnte der Mieter jetzt durchaus einfach dort wohnen bleiben, die Vermieterin hätte aus diesem Grund gar keinen Vertrag mit Dir abschließen dürfen, weil sie sich gar nicht sicher sein kann, dass sie Dir ab 01.11. das Haus tatsächlich zur Miete überlassen kann.
Sollte der Mieter ausziehen, so liegt es an der Vereinbarung seines Mietvertrages, wie er das Haus an die Vermieterin übergibt. Ganz sicher kann er nicht gewungen werden, mit einer bestimmten Farbe zu streichen. Gebl und Apricot liegen im gesetzlichen Rahmen und ob der Mieter überhaupt Schönheitsreparaturen durchführen muss, hängt auch nur von seinem Mietvertrag ab.
sealiah
hallo,
danke für die turboschnelle antwort <!-- s --><!-- s -->
d.h. also, wenn ich mit der vermieterin ausmache, bzw. es vertragsbestandteil ist, dann darf nur mit dieser speziellen farbe gestrichen werden ? die vermieterin hat dem ganzen nämlich zugestimmt...
gestern haben wir schriftlich den mietvertrag für unser jetziges haus gekündigt - ob und wie lange kann ich von dieser kündigung zurücktreten ? weihnachten und silvester auf der straße sitzen stelle ich mir nicht so toll vor. ich wußte ja anfangs auch nicht daß der mieter nur mündlich gekündigt hat, sonst hätte ich mich auf dieses "spielchen" gar nicht eingelassen ....
nochmals danke und grüße
Susanne
Nein, von einer schriftlichen Kündigung kann man nicht zurücktreten.
Deine zukünftige Vermieterin muss Dir das Haus ab 01.11. zur Verfügung stellen. Kann sie das nicht, muss sie Dir eine Ersatzunterkunft stellen oder eine Hotelunterbringung zahlen. Auch für zusätzliche Umzugskosten und das Unterstellen der Möbel für die Übergangszeit muss sie zahlen.
d.h. also, wenn ich mit der vermieterin ausmache, bzw. es vertragsbestandteil ist, dann darf nur mit dieser speziellen farbe gestrichen werden ? die vermieterin hat dem ganzen nämlich zugestimmt...[/quote:1e07d]
Das hast Du falsch verstanden. Du kannst lediglich mit der Vermieterin ausmachen, wie Du die Wohnung übernimmst. Dabei kannst Du aber nicht eine bestimmte Farbe fordern. Genausowenig kann die Vermieterin vom jetzigen Mieter eine bestimmte Farbe fordern. Du kannst also lediglich vereinbaren, dass Du die Wohnung nicht renoviert übernimmst, und dann mit Deiner Spezialfarbe selbst streichen. Es steht Dir auf keine Fall zu den derzeitigen Mieter zu zwingen, dass er mit Deiner Farbe streicht. Möglicherweise ist sein Mietvertrag so gestaltet, dass eine mögliche Klausel zu den Schönheitsreparaturen nichtig ist und er das Haus lediglich besenrein überlassen muss.
Du kannst zwar Absprachen mit der VM treffen die Dein Vertragsverhältnis betreffen, Du kannst aber keine Absprachen treffen, die zu Lasten des derzeitigen Mieters gehen!