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Zunächst einmal sollten Sie bei der Übergabe der Wohnung einen Fotoapparat dabei haben. Am besten auch schon vorher die Wohnung fotografieren sobald diese leer ist. Anwesender Zeuge ist immer gut.
Wenn Sie bei Einzug gestrichen haben und nur 1,5 Jahre dort gewohnt haben, sind keine Schönheitsreparaturen fällig. Es sei denn es wäre sehr unfachmännisch gestrichen worden. Die starre Fristenregelung bei Schönheitsreparaturen ist im diesen Jahr vom BGH für unwirksam erklärt worden. Das betrifft Sie aber sowieso nicht, da Sie nicht einmal 3 Jahre dort gewohnt haben. Schauen Sie aber auch noch einmal in den Mietvertrag was dort bei "Auszug" steht und wie Sie die Wohnung verlassen sollen.
Ein Übergabeprotokoll müssen Sie nicht unterschreiben, wenn Sie sich damit nicht einverstanden erklären. Es besteht keine Pflicht dies zu tun.
Bei einem Übergabeprotokoll werden Mängel der Wohnung festgehalten. Nur wenn Sie die Mängel zu verantworten haben, dann muß Ihnen eine Frist gesetzt werden dies zu beheben, z.b. wenn etwas defekt ist oder nicht sauber.
Und wie schon gesagt, Sie brauchen nichts zu unterschreiben mit was Sie nicht einverstanden sind, denn eine Unterschrift ist eine Einverständniserklärung.