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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir sind 5/2000 aus unsere alten Wohnung ausgezogen und haben jetzt erst die Abrechnungen der Nebenkosten bekommen. Ich hatte mal mitbekommen das die Abrechnungen jetzt binnen einem Jahr eingereicht werden müssen. Nun meine Frage ist: Gilt das nur für Abrechnungsjahre, die nach der Änderung des Mietrechts waren oder ist das auch für davor herige gültig?<br />
Danke schon mal für die Antwort.<br />
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Gruß<br />
Michael Thoennessen<br />
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Nach dem früheren Mietrecht gab es eine Abrechnungsfrist nur für Sozialwohnungen. Nach dem neuen Mietrecht hat der Vermieter auch für „freie“ Wohnungen über die vom Mieter geleisteten Nebenkosten-Vorschüsse innerhalb von 12 Monaten abzurechnen, gerechnet ab Ende des Abrechnungszeitraums. Bei verspäteter Abrechnung stehen dem Vermieter Nachforderungen nicht zu, der Mieter verliert aber nicht den Anspruch auf etwaige Erstattungen. Diese Regelung gilt erstmals für Abrechnungszeiträume, die nach dem 31.8.2001 enden. Beispiel: Der Vermieter rechnet kalenderjährlich ab. Dann gilt die Abrechnungsfrist erstmals für das Abrechnungsjahr 2001, die Abrechnung hierfür musste bis zum 31.12.2002 vorliegen. Wenn dieser Termin überschritten wurde, braucht der Mieter nichts nachzuzahlen.
Stichwörter: abrechnung + erst

0 Kommentare zu „Abrechnung 1999/2000 erst jetzt”

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