AMAyer 04.03.2009 13:05
Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit vom gierigen Vermieter zusätzlich zur Mietkürzung auch Schadenersatz gerichtlich zu erstreiten!
z.B. Whg verschimmelt, VM Schuld = Miete gekürzt und VM muss Umzug des Mieters zahlen
Also wenn Sie die Möglichkeit haben, gegen den gierigen VM vorzugehen, dann sollten Sie dies auch machen!!
Andreas Mayer
Schandmaul 04.03.2009 18:33
Es geht eher mal um folgenden Fall.
Es ist ein Trockenraum anteilig mitgemietet worden - dieser ist aber wegen Umbauarbeiten seit über 2 Jahren nicht zu nutzen. Die Miete wurde gekürzt seit einem Jahr. Es wurde sofort nach beginn der Bauarbeiten ein "Ausweichstellplatz" für 2 Wäscheständer (für einen 2-Personenhaushalt) auf dem Dachboden angeboten und auch von mir genutzt. Nun möchte die Vermieterin diesen "Ausweichplatz" nicht mehr anbieten ... es gab Streit mit den Nachbarn direkt unter dem Dachboden. Ab dem Zeitpunkt habe ich einen erheblichen Mehraufwand meine Wäsche trocken zu bekommen - Fahrten zur Wäscherei oder zum Waschsalon und die Kosten die dort dann entstehen. Erhöhter Wäscheverschleiß durch Trockner usw.
Diese werde ich dann wohl noch zusätzlich zur Mietkürzung einklagen müssen.
An eine Fertigstellung des Trockenraumes im Keller (wo dann kein Streit wegen Lärm mehr entstehen würde) ist nicht zu denken, die Arbeiten liegen seit 1,5 Jahren brach und werden wohl auch nicht mehr aufgenommen.
Grüße
euer
Schandmaul
Woody 04.03.2009 23:24
so einfach wie oben gesagt ist der Schadensersatz nicht einzufordern. Hier müssen bestimmte Formalien beachtet werden. Ich würde auf jeden Fall vorher einen Anwalt oder den Mieterschutzverein konsultieren. Sonst geht das ganze nach hinten los.