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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

im Juni 2002 bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen. Da mir von anderen ehemaligen Mietern bekannt war, dass der Vermieter die Mietkaution grundsätzlich nicht zurückzahlt, habe ich für Mai/ Juni keine Kaltmiete mehr gezahlt. Das wurde vom Vermieter niemals beanstandet. Im Oktober 2004 erhielt ich dann eine NK-Abrechnung für 2003. die ich, obwohl viel zu hoch, anstandslos beglich.

Vor einer Woche bekam ich einen Brief des Vermieters, dass 'im Zuge von Revisionsarbeiten festgestellt wurde, dass eine Nachzahlungsverpflichtung von 188 EUR aus der Betriebskostenabrechnung 2002 noch nicht reguliert ist.' Ich habe allerdings nie eine NK-Abrechnung für 2002 bekommen, ausserdem waren dem Schreiben keinerlei Abrechnungen etc. beigefügt.

Ist solch eine Forderung nicht mittlerweile verjährt? - Zudem hatte ich die NK-Abrechnung 2003 bereits vor fast einem Jahr beglichen.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Carsten
Stichwörter: nk + obwohl + oktober + bezahlt + kommt

0 Kommentare zu „NK 02 kommt jetzt, obwohl NK 03 im Oktober 04 bezahlt wurde!”

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