Susanne
Wenn die gesamte Heizung während dieses Zeitraums durch den Vermieter abgestellt war und damit ein Heizen nicht möglich, ist sicher ein Ablesen nicht sinnvoll. War sie nicht abgestellt kann es schon zu Veränderungen der Anzeige kommen.
Nach der Heizkostenverordnung können die Grundkosten 30-50% auf den Mieter umgelegt werden, die Verbrauchskosten 50-70 %.
Der VM darf für mögliche Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung eine adäquate Summe aus der Kaution einbehalten.
*Jana*
Hallo Susanne,
ob die Heizung seitens des Vermieters in dieser Zeit abgestellt war -- keine Ahnung
Habe gestern bei der zuständigen Ablesefirma nachgefragt, unser Ex-VM hat keine Zwischenablesung beauftragt. Das hieße doch im Klartext, er kann mir das Geld auszahlen oder? Denn jetzt, nach gut 3 Wochen kann er doch keine Ablesung mehr machen, oder?
Susanne
Hallo Jana,
er hat einen Teil der Kaution einbehalten, um ggf. eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung aufzufangen. Dazu ist er berechtigt und dafür ist die Kaution auch gedacht. Die Nebenkostenabrechnung aus 2005 wird aber erst in 2006 fällig, um genau zu sein, diese muss bis spätestens 31.12.2006 bei Dir sein.
Es sei denn, Mietvertraglich wurde eine Pauschale vereinbart und es wird keine NK-Abrechnung gemacht-allerdings inzwischen eher selten.
*Jana*
Hallo Susanne,
eine Nebenkostenabrechnung gibt es nicht. Wir haben Wasser jeden Monat abgerechnet, auch Müll, und die Kosten für die Heizung hat er uns zum Auszug wiedergegeben. Er hat einen Teil (75 €) einbehalten, weil er sich noch erkundigen wollte, ob trotzdem eine Ablesung gemacht werden muss. Und auf meine Anfrage gestern bei der Ablesefirma teilte man mir mit, das bei so einem kurzen Zeitraum keine Ablesung empfehlenswert ist.
Susanne
Dann wüsste ich nicht, was einer Auszahlung des Betrags widersprechen sollte. Den VM anrufen und darauf ansprechen!