Gast
Hallo
soweit mir es bekannt ist dürfen 50% Wohnfläche 50% Tatsächliche Verbrauchskosten angesetzt werden.
Aber auch Verbrauchsbahängiger mit 30% Wohnfläche und 70% Tatsächlicher Verbrauch ist zulässig.
Verteilungsschlüssel legt der Vermieter fest für alle Mietparteien.
gruß don365
Gast
Hallo
ich muss mich korrigieren
"Wohnfläche bindender Verteilungsmaßstab
Die Heizkostenverordnung schreibt eine Aufteilung eines Teils der Heizkosten (mindestens 50% und höchstens 70%) nach der Wohnfläche vor. Dieser Verteilungsmaßstab ist bindend, selbst wenn im Mietvertrag ein anderer Aufteilungsmaßstab vereinbart wird."
siehe auch : <!-- m --> http://www.energieverbraucher.de/pre_cat_42-id_161-subid_260 http://www.energieverbraucher.de/pre_ca ... d_260.html <!-- m -->
sorry für den Fehler !!
gruß don365