Ghostraider
Die Vermieterin kann von der Kaution einen Teil für die erwartende Nebenkostennachzahlung bis zu 6 Monate einhalten und in besonderen Fällen die nicht von ihr verschuldet sind auch bis zu 12 Monaten.
Da die ARGE das ausgleicht liegt meiner Ansicht nach auch ein Besonderer Fall vor, der zwar umgekehrt liegt, also vom Mieter aus, aber so halt auch als Sicherung anzusehen ist.
Die 150 € ob diese nun angebracht oder zu hoch bemessen sind können Sie prüfen indem Sie nachsehen wie hoch die letzte Nachzahlung war, denn nur in diesem Rahmen darf von der Kaution was zurückgehalten werden.
Also, war die letzte Nachzahlung 100 € darf die Vermieterin auch nur 100 € von der Kaution 6 bis 12 Monate zurückhalten.
Wenn die Türen über die normalen Abnutzungen abgenutz wurden und die Schönheitsreparaturklausel eine Renovierung gültig anzeigt müssen die Türen und Rahmen bei oder bis zum Auszug gestrichen werden.
Sind grobe Beschädigungen kann es sogar sein das der Vermieter die Türen erneuern lassen kann, (zum Zeitwert) da der Mieter dem Vermieter einen Schaden zugefügt hat und somit ersatzpflichtig ist.
Sie können das ganze von einem Anwalt für Mietrecht prüfen lassen der Sie auch über die Anwaltskostenerstattung durch Rechtsbeihilfe beraten wird.
Gruß
ghost