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Ede0970 hat diese Frage gestellt
Hallo, es geht um folgendes Problem:

Meine Freundin und ich sind im Mai 2006 in eine Wohnung gezogen. Wir haben 2 Kaltmieten Kaution gezahlt.
Wir haben die Wohnung im Dezember 2007 zum 31.03.08 gekündigt. Im Februar haben wir die Nebenkostenabrechnung für 2007 bekommen und haben ca. 370 € nachzuzahlen. Da wir beide hartz IV empfänger sind haben wir die Nebenkostenabrechnung bei der Arge abgegeben (die zahlen das in den meisten fällen).
Die Arge hat aber schon bei Abgabe gesagt das die Bearbeitung etwas länger dauern kann, weil zur Zeit viele Nebenkostenabrechnungen zu bearbeiten wären. Unsere Vermieterin wollte die Nachzahlung bis 01.03.08 auf ihrem Konto haben.
Am 31.03 ist nun Wohnungsübergabe und jetzt will sie die 370€ von der Kaution abziehen + nochmal 150€ für Januar bis März. Die 150 € würden dann bis anfang 2009 bis die Nebenkostenabrechnung für 2008 fertig ist auf dem Konto bleiben. Jetzt meine Fragen: Ist das rechtens das Sie die 370€ einbehalten darf obwohl wir die Rechnung bei der Arge abgegeben haben?
Und ist es Rechtens das sie 150€ einbehält, obwohl das meiner meinung nach viel zuviel ist, da sie ja an der letzten Nebenkostenabrechnung sieht was wir verbraucht bzw. nachzuzahlen haben?
Wir wohnen jetzt auch schon seit 1. März in der neuen Wohnung und haben den Ganzen März in der alten Wohnung nicht geheizt und kaum Wasser verbraucht.

Die Wohnung wird übrigens frisch gestrichen übergeben.
Muss ich die Türen und Türrahmen auch lackieren?
Die sind durch ein. und auszug etwas verkratzt.... hier und da geht ist auch der Lack ab.

1 Kommentar zu „Nebenkosten , Kaution, Renovierung”

Ghostraider Experte!

Die Vermieterin kann von der Kaution einen Teil für die erwartende Nebenkostennachzahlung bis zu 6 Monate einhalten und in besonderen Fällen die nicht von ihr verschuldet sind auch bis zu 12 Monaten.
Da die ARGE das ausgleicht liegt meiner Ansicht nach auch ein Besonderer Fall vor, der zwar umgekehrt liegt, also vom Mieter aus, aber so halt auch als Sicherung anzusehen ist.
Die 150 € ob diese nun angebracht oder zu hoch bemessen sind können Sie prüfen indem Sie nachsehen wie hoch die letzte Nachzahlung war, denn nur in diesem Rahmen darf von der Kaution was zurückgehalten werden.
Also, war die letzte Nachzahlung 100 € darf die Vermieterin auch nur 100 € von der Kaution 6 bis 12 Monate zurückhalten.

Wenn die Türen über die normalen Abnutzungen abgenutz wurden und die Schönheitsreparaturklausel eine Renovierung gültig anzeigt müssen die Türen und Rahmen bei oder bis zum Auszug gestrichen werden.
Sind grobe Beschädigungen kann es sogar sein das der Vermieter die Türen erneuern lassen kann, (zum Zeitwert) da der Mieter dem Vermieter einen Schaden zugefügt hat und somit ersatzpflichtig ist.

Sie können das ganze von einem Anwalt für Mietrecht prüfen lassen der Sie auch über die Anwaltskostenerstattung durch Rechtsbeihilfe beraten wird.

Gruß
ghost

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