Ghostraider
Ich denke mal das Sie so 9 bis 12 Monate Kündigungsfrist haben.
Zudem darf der neue Eigentümer erst kündigen wenn er im Grundbuch eingetragen ist.
Auch wenn der Vermieter im Recht ist, kann die Kündigung unwirksam sein. „Es gibt immer wieder Eigentümer, die ihren Mietern in einem Zweizeiler mitteilen, dass sie ‚das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zum nächstmöglichen Termin beenden wollen’. In solchen Fall kann sich die Betroffenen erst einmal beruhigt zurücklehnen. In der Kündigungserklärung muss genau beschrieben sein, mit was der Vermieter seinen Eigenbedarf begründet. Dazu gehören auch Angaben, für wen der Eigenbedarf angemeldet wird und warum er notwendig ist.
Nicht ausreichend ist der bloße Wunsch, die Wohnung selbst zu benutzen.
Außerdem muss die Kündigung schriftlich erfolgen und dem Mieter im Original zugestellt werden.
Hier nochmal was zu lesen.
http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_kuendschutz.html
Gruß
ghost
P.s. Auf jeden Fall würde ich nach Erhalt der Kündigung einen Rechtsanwalt aufsuchen und alles prüfen lassen.