Der_Mario
Hallo.
Ob in Wohnungen Wasserzähler eingebaut werden müssen, ist in der jeweiligen Landes-Bauordnung geregelt. In Hamburg beispielsweise ist das Pflicht. Musst einfach ergooglen, wie das in dem Bundesland geregelt ist, in dem Du wohnst.
Zur Umlage gilt das, was im Mietvertrag festgelegt worden ist. Ist nichts vereinbart, wird nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt (§ 556a Abs. 1 BGB).
Eine rückwirkende Änderung ist selbstverständlich nicht möglich, Deine Nachbarn würden sich bedanken…
Eine Änderung ist nur für die Zukunft möglich, und zwar vor Beginn des Abrechnungszeitraums.