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Cabriolot hat diese Frage gestellt
Hallo, meine Eltern sind nach 50 Jahren aus ihrer Mietwohnung ausgezogen. Der Vermieter verlangte, dass der von meinen Eltern verlegte Teppichboden entfernt wird. Dies erfolgte auch. Unter dem Teppichboden war jedoch noch ein vom Einzug vor 50 Jahren stammender Linoleumbden verlegt auf dem der Teppichboden aufgeklebt wurde. Da die Gummibeschichtung des Fußbodens sich nicht vom Linoleum lösen lies, hatten wir uns entschlossen, den alten ausgetrockneten Linoleum auch gleich mit zu entfernen. Der Vermieter verlangt nunmehr , dass sich meine Eltern am Abschleifen des Estrichs beteiligen, da sonst keine "Ausgleichsmasse" aufgetragen werden kann, was erst wieder das neue Verlegen eines Teppcihbodens möglich machen würde. Meine Frage nun an Sie / euch hier im Forum: Ist der Vermieter im Recht, wenn er uns an den Kosten des Abschleifen des Estrichs beteiligen möchte oder gilt nicht auch für das 50 Jahre alte Linoleum eine Art "Abwohnen" ? Wenn jemand eventuell eine Rechtsprechung zu diesem Thema hätte, wäre es super.Danke scon mal im Voraus für eine Antwort.

1 Kommentar zu „Abschleifen des Fußbodens beim Auszug ?”

Balkonexperte Experte! 28.05.2010 09:19

Nach dieser Zeit ist der Linoleum sicherlich "abgewohnt". Das berechtigt den Mieter aber nicht dazu, diesen Bodenbelag zu entfernen.

Ich denke, dass der Vermieter ein Anrecht darauf hat, dass sich Ihre Eltern an den Kosten der Aufarbeitung des Bodens beteiligen.

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