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Mehrarbeit ohne Vergütung
Ein Sozialhilfeempfänger, der freiwillig mehr Stunden an gemeinnütziger Arbeit leistet als vom Sozialamt festgesetzt, hat für diese Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslohn. Denn zwischen dem Sozialhilfeempfänger und der Kommune besteht kein Arbeitsvertrag. Somit fehlt eine rechtliche Grundlage für die Zahlung von Arbeitslohn einschließlich Weihnachtsgeld.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. März 2001 – 7 Sa 1515/00