Susanne
Steht sonst nichts zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag?
Die genannten Klausel könnte man als Individualklausel werten, ggf. musst Du eine Aussage machen, ob darüber separat diskutiert wurde oder der Zusatz lediglich durch den VM zugefügt wurde und Dir zur Unterschrift vorgelegt.
Denn Klauseln, die bei Auszug grundsätzlich eine Renovierung verlangen, ohne auf den tatsächlichen Zustand einzugehen, sind nichtig.
SmartRoadster
Hallo Susanne,
bei Vertragsunterzeichnung hatte er das vorgelesen. Nicht mehr und nicht weniger.
Und nun?