Susanne
Stimmt, eine Mietminderung ist möglich und ggf. könnte sich der VM das Geld auch beim Verursacher wiederholen, das alles würde mind. (jedenfalls beim VM) über Ra-Ebene laufen, der VM hätte damit also auch Ärger.
Man sollte also die Verhältnismässigkeit der Mittel wahren und sich überlegen, ob man dort noch gern länger wohnen möchte und das Verhältnis zum Vermieter nicht belasten möchte.
- Baulärm, Öffnen der Fenster (Sommer!), normale Unterhaltung nicht möglich - 25% (LG Darmstadt,39C 1706/81)
siehe auch dazu Artikel Seite 30:
http://66.249.93.104/search?q=cache:DYUnnRKWI90J:www.bmgev.de/mieterecho/mepdf/me307heft.pdf+mietminderung+baul%C3%A4rm+und+dreck+urteile&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=8[/url:3cd4d]
LG Hamburg
2001-07-05
333 S 13/01
Rechtsbereich/Normen: ---
Einstellung in die Datenbank: 2002-11-11
Bearbeitet von: Julia Hinkelmann
Quelle: Mieter Zeitung 6/2001
Mietminderung wegen Großbaustelle
Wird ein Mieter durch Lärm, Gestank und Staub, der von einer Großbaustelle in unmittelbarer Nachbarschaft ausgeht, stark belästigt, dann kann er die Miete mindern.