Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Frage zu den Schönheitsreparaturen.
Meine WG löst sich auf und die Vermieterin möchte natürlich ,dass wir die üblichen Schönheitsreparaturen ausführen (sind leider im Vertrag drin).
Ich habe nur ein Problem mit ihrer Definition von "Türen streichen".
Wir sollen (anteilig für die Mietdauer) das streichen der Türen bazhlen, ist klar. Allerdings ist die Qualität des aktuellen Türanstrichs (vor unserem Einzug gemacht) extrem schlecht; das hat kein Maler gemacht und auch für einen Laien muss man sich schon dumm anstellen, um das so schlecht hinzukriegen.
Zudem platzt der Lack an etlichen Stellen (keine Stoßkanten, einfach so) mitsamt der darunter liegenden Lackschichten und der Grundierung ab, einfach die Türen zu streichen würde also auf jeden Fall ein sehr schlechtes Ergebnis liefern.
Die Vermieterin ist nun der Meinung, dass wir das komplette Sanierungsprogramm für die Türen (Fenster überigens das gleiche) bezahlen sollen, also Abschleifen, Grundieren, Nachschleifen, Lackieren (und das ist teuer...).
Meiner Meinung nach ist es nur unsere Aufgabe, die Türen zu streichen, und Sache des Vermieters, dafür zu sorgen, dass wir auch Streichen können, also Abschleifen und Grundieren.
Weiß jemand dazu was genaues?
Sehr hilfreich währen Paragraphen aus dem Gesetzestext oder Vergleichsurteile.
Ich würde mich freuen, wenn jemand was darüber weiß.
Grüße, Martin