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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich wohne in einem 5 Parteien Wohnhaus. Wenn ich meine Wohnung verlasse muss ich an der Wohnungstür meiner direkten Nachbarin vorbeigehen um auf den Hof zu kommen über den ich das Grundstück verlassen kann. D.h. wenn ich in meiner Wohnungstür stehe und nach draußen schaue sehe ich erst eine Terasse (ca. 4*5 Meter) hinter der ein Garten weitergeht. Das eigentliche Problem ist, dass ich von meiner Türschwelle ca. 1 Meter Platz habe um mein Haus zu verlassen, da die Nachbarin eine Art "Grenze" mit Blumentöpfen gebaut hat damit wir ja nicht "IHRE" Terasse betreten. Anfangs wurde uns mündlich versichert das unser Sohn selbst seinen Motorroller auf dieser Terasse abstellen könne, nun darf nichteinmal mehr ein Fahrrad vor unserer Tür stehen. Das ganze ist vllt. ein bisschen schlecht vorzustellen aber falls jemand Interesse daran hat mir zu helfen kann ich Bilder für das bessere Verständniss hochladen.

Im Mietvertrag steht nichts von einer Terasse vor der Haustür o.ä.

Vielen Dank für eure Hilfe im vorraus,


mit freundlichen Grüßen

Alex
Stichwörter: eingangsbereich

0 Kommentare zu „Eingangsbereich?”

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