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sunflower hat diese Frage gestellt
Ich wohne in einem Mietshaus im Dachgeschoss. Meine Mitmieter 1 Stockwerk unter mir rauchen auf dem Balkon. Aber keine normale Zigaretten, sondern Zigarillos oder so ähnliches.Und dieser ekelhafte Rauch zieht zu mir hoch auf meinen balkon und sogar in meine Wohnung, wenn ich die Balkontüre offen habe. Ich selbst bin Nichtraucher. Aber selbst Raucher, die bei mit zu Besuch kommen, sagen, dass das ekelhaft stinkt. Ich selbst habe Asthma und zigarettenrauch ist für mich absolut tabu. Kann der vermieter in diesem Fall meinem Mitmieter das Rauchen auf dem balkon verbieten? Wer weiß Rat?

5 Kommentare zu „Rauchbelästigung”

Berthelstal Experte! 31.08.2009 10:59

Ich war in derselben Situation wie Sie.
Ich habe meine Balkontür beim ersten Wahrnehmen von Zigarettenrauch einfach geschlossen.
Ein Verbot kann der Vermieter nicht aussprechen, wo sollte das auch hinführen.

Niveau47 31.08.2009 11:06

Ich kann jeden Nichtraucher gut verstehen, der sich durch den Qualm belästigt fühlt. Ich kann aber keinen militanten Nörgler ertragen, der sich in Drohungen gegen den Mieter ergeht, der bei größeren Ansammlungen von Vögeln zur Knarre greift, der bei leisester Musik sich beschwert (mit dem Geklimmper aufhören, diese Blockflöte geht mir auf den Geist usw.)Hier spielen doch häufig ghanz andere Gründe eine Rolle. Der, der sich beschwert ist "asozial"(Hartz 4), der das alles erleiden muß, Akademiker ! So sieht es aus !Wundert man sich dann, wenn sich zunehmend "gleich zu gleich" gesellt ?

Niveau47 31.08.2009 11:11

Drohungen wie: "Das wird Konsequenzen haben" sind dann an der Tagesordung. Und: kurz darauf ein geklautes Fahrrad, ein verschmiertes Auto: Wer ist nun der "Asoziale" ??Der,der den Nachbarn terrorisiert oder der,der sich nicht mehr auf dem Balkon traut und dennoch überfallen wird, wenn er In (!) der eigenen Wohnung raucht !(1x am Tag Zigarillo !)Leute, da wird doch von ganz oben zum fröhlichen Hallodrie gegen Minderheitzen gehetzt ( der Nationalsozialismus mit seinem Pleb (SA) läßt grüßen !

kruemelchen 31.08.2009 19:10

Ein Verbot kann der Vermieter nicht aussprechen. Solche Belästigung ist zu erdulden. denn: Der Balkon gehört zum Mietobjekt, also der Wohnung. Und hier darf der Mieter machen was er will, solange er nicht fahrlässig handelt. Bei Zigarren rauchen ist das nicht gegeben. Und es wäre ein Einschnitt in die Privatsphäre. Der Mieter darf auf dem Balkon rauchen! Bei Kiffen wäre es was Anderes!!

Niveau47 03.09.2009 08:51

Kruemelchen, danke für die Antwort, das alles wurde schon in der Mieterversammlung gesagt und protokolliert, wir haben den Streitchlichter angerufen, alles umsonst. Der Nachbar mobbt weiter massiv und hetzt die Nachbarn gegen uns auf. Es kann der frömmste Nachbar nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt ! Wie wahr dieser Spruch. Wir werden ausziehen, dann hat er zwar "sein Ziel erreicht", aber wir unseren Frieden wieder. Ich will keinen Krieg, dazu ist mir die restliche Zeit meines Lebens zu schade !

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