Susanne
Mit sind 2 Urteile bekannt: der Leerstand geht zu Lasten des VM und der VM muss die Wohnungen so berechnen, als wären sie mit 1 Person belegt.
Die Urteile findest Du bei http://www.relaw http://www.relaw.de <!-- w --> ->Urteile->Betriebskosten
hh
So, wie Susanne es darstellt kenne ich es auch.
Wenn Nebenkosten nach Kopfzahl umgelegt werden und vorher mehr als eine Person in der Wohnung gewohnt hat, dann wird dadurch natürlich der Nebenkostenanteil für die übrigen Mieter trotzdem höher.
Berni911
Umlage nach Personen ist doch immer wieder scheisse!
Grosse Wohnung, viele Leute !!! Entweder Verbrauchsabhängig, sonst nach Nutzfläche, aus die Maus.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->