Gast
Hallo,
grundsätzliches Nein! Der Vermieter darf den bisherigen Verteilerschlüssel nicht plötzlich wegen dem Leerstand von sich aus ändern,um die vielleicht gestiegenen Kosten auf die verbliebenen Mieter umzuverteilen.Die anteiligen Kosten für leer stehende Wohnungen und Gewerberäume muß der Vermieter selbst tragen.Außerdem sind die Kosten für die Arztpraxis,also gewerblich genutzte Flächen,gesondert abzurechnen und gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung für Deine Wohnung.Du solltest zunächst Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen,und die Grundlagen der Berechnung prüfen.Ratsam ist,eine Beratung beim örtlichen Mieterverein hinzu zu ziehen.
Gruß