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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin vor kurzem aus meiner Wohnung ausgezogen, jetzt hat mir mein Vermieter die Kautionsabrechnung geschickt.
dazu habe ich zwei Fragen:

1) wie hoch liegt ca. der Zinssatz, mit dem die Kaution verzinst sein sollte?

2) inwieweit dürfen mir Beträge für nicht erfüllte Wartungsarbeiten an Heizöfen (Gas) abgezogen werden, und muss der Vermieter von dem abgezogenen Geld selber die Öfen warten lassen oder kann er das Geld behalten? Kann ich einen Beleg für die erfolgte Wartung verlangen?

Vielen Dank schonmal für Antworten..
Stichwörter: abzüge + kaution

0 Kommentare zu „Abzüge der Kaution”

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