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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe bemerkt, daß meine Vermieterin an einem Wochenende,an dem ich nicht in meiner Wohung war, mit einem Zweitschlüssel in die Wohnung ging.
Ich wies sie freundlich darauf hin, dass sie nicht das Recht hat ohne sich vorher anzumelden und schon gar nicht während meiner Abewsenheit die Wohnung betreten darf.
Die wohung ist eigentlich eine 3zimmer wohung, ich habe aber nur 2 Zimmer gemietet. In dem Zimmer was nun leer steht, hat meine Vermieterin Bettwäsche und noch weiteren Kram gelagert.
Da ich das Zimmer nun nicht mit gemietet habe, meint sie, dass sie das Recht hat in das Zimmer zu gehen-auch während meiner Abwesenheit.
Ist meine Vermieterin im Recht ???
Stichwörter: fall + verzwickter

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