Mastermind
Sorry, hatte mich vergessen einzuloggen.
Mein Mitgliedsname ist Mastermind. Habe den Beitrag unabsichtlich als Gast geschrieben.
Susanne
Habe eine gute und eine schlechte Nachricht:
die schlechte zuerst:
Die vertragliche Vereinbarung bedeutet einen beidseitigen Kündigungsausschluss von einem Jahr. Diese Vereinbarung ist möglich, Du kannst die ersten 12 Monate damit nicht ordentlich kündigen.
Dies beeinträchtigt allerdings nicht die Sonderkündigungsrechte.
Die andere Klausel ist definitiv ungültig. Der Vermieter sollte dazu mal Abs. 4 des 536 BGB lesen:
(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.
<!-- s --><!-- s --> darauf muss man den VM "vor" Vertragsabschluss aber nicht aufmerksam machen <!-- s --><!-- s --> ...im Falle eines Falles muss er haften.
Hoffe, konnte Dir helfen!
Mastermind
Danke Susanne,
Du hast mir sehr geholfen ! <!-- s --><!-- s -->