Susanne
Schadenersatzforderungen können nur durch einen Anwalt durchgesetzt werden- da die Mieter in diesem Fall sicher keinerlei Schuld tragen ist davon auszugehen, dass der Vermieter in der Rechtsfolge auch die Anwaltskosten zu übernehmen hätte.
Wichtig ist auch der Hinweis, dass der Mangel dem Mieter verschwiegen wurde und der Mieter das offensichtiglich durch den Schädlingsbekämpfer beweisen kann.
Nachteil an der ganzen Geschichte- der Mieter hat das ganze Hin und Her m.E. viel zu lange mitgemacht!
Also: ob mit oder ohne Rechtschutz: einen Fachanwalt in der Nähe aufsuchen, die Anwaltskammer gibt Auskunft.
Der_Mario
Verschiedene Gerichte haben in ähnlichen Fällen unterschiedlich entschieden:
Das Amtsgericht Köln (213 C 548/97) hat mal entschieden, dass Ameisen weder eine Mietminderung, noch eine außerordentliche Kündigung begründen, da dies keine Beeinträchtigung der Mietsache sei. (die waren wohl offenbar weniger lästig als in Deinem Fall)
Das Amtsgericht Bremen (25 C 0118/01) hatte bei Mottenbefall dem Mieter eine 10 %ige Mietminderung zugesprochen. Demnach begründet erheblicher Mottenbefall eine Mietminderung auch dann, wenn weder dem Vermieter noch dem Mieter eine Ursache des Ungezieferbefalls vorzuwerfen ist oder die Ursache nicht aufklärbar ist.
Bei einer lang andauernden Mäuseplage urteilte das Amtsgericht Brandenburg (32 C 520/00), dass wegen der drohenden Gesundheitsgefährdung eine fristlose Kündigung des Mieters zulässig ist. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten (6 C 177/96) hatte in einem ähnlichen Fall eine Mietminderung auf Null für begründet gesehen.
Fazit: Wie Sabine schon sagte, unbedingt einen Fachanwalt aufsuchen und prüfen lassen, inwieweit eine außerordentliche Kündigung, höhere Mietminderung oder Schadensersatzforderungen Erfolgsaussichten haben.
dali-sg
Derzeit ist der Mieterbund für uns tätig.
Werden mal sehen müssen, was dabei raus kommt.