Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
MeraLuna hat diese Frage gestellt
Guten Abend,

wir haben heute erfahren, dass unsere Vermieterin Silvester als wir im Urlaub waren unseren Wohnung ungefragt betreten hat um die Heizung in Ihren Räumen zu kontrollieren.

Es ist so, wenn man unsere Wohnung betritt gibt es neben unseren Flur zwei Räume, die wir nicht mitgemietet haben. Normalerweise ist die Tür zu diesen zwei Räumen abgeschlossen.
Im Sommer jedoch haben wir mündlich vereinbart, dass wir den zuerst liegenden Raum mitnutzen dürfen (ohne Mehrkosten) dies ca. bis März diesen Jahres.
Wir nutzen diesen Raum als Abstellkammer.

Nun rief die Vermieterin uns heute an, und teilte uns mit, wir sollen den Raum räumen, es wäre nur die Rede von einer Nutzung bis Januar gewesen. Es sähe da drin, ja so schlimm aus, dass sie fast einen Schock bekommen hätte (wir sammel dort z.b. unsere leeren Glasflaschen)(Ist ja auch ok, sie kann den Raum gerne wieder haben - ist ja ihrer)

Sie wäre Silvester in diesen Raum gewesen, um nachzusehen, ob wir dort die Heizung angestellt hätten.

Nun stellt sich die eigentliche Frage: Da die Vermieterin durch unseren Flur gehen muss, um diese besagten Räume zu betreten, darf Sie da einfach so unsere Wohnung öffnen um in Ihre Räume schauen zu können? Ohne unser Wissen oder einer vorherigen Absprache?
Selbst wenn wir den Raum nicht nutzen würden, muss sie sich da nicht rechtzeigtig anmelden, damit sie unsere Wohnung betreten kann?

Es ist nämlich so, dass unsere anderen Räume die zu unserer Wohnung gehören nicht extra verschlossen waren, ist ja logisch. Man rechnet ja auch nicht damit das die Vermieterin ungefragt einfach durch unsere Räume marschiert.

Aus diesem Grund habe ich gleich noch eine zweite Frage, nämlich ob wir berechtigt sind, in unserer Haustür ein neues Schloss einzubauen? Da die Vermieterin ja zugab, sie hat unsere Wohnung ohne unsere Zustimmung betreten, würde ich mich wohler fühlen, wenn wir ein neues Schloss in der Tür hätten.

Ich wäre sehr dankbar über eine Antwort und verbleibe mit lieben Grüssen

MeraLuna

2 Kommentare zu „Darf die Vermieterin in Ihre abgetrennten Räume wenn Sie durch unsere Wohnung muss ohne sich vorher anzumelden?”

edy Experte! 02.02.2010 23:57

Hallo MeraLuna,
Ich denke hier wird es rechtlich schwierig.
Vernüftig wäre ein klärendes Gespräch wie
es in Zukunft weiter gehen soll, und ihr solltet eine Lösung finden.
z.B. Räume betreten nur wenn ihr zu Hause
seid usw.
Glaube nicht das die VM in "böser Absicht"
in eurer Wohnung war,da Sie ja selbst sagte
ich war in den Räumen.
Also erst mal ein klärendes Gespräch.

lg
edy

MeraLuna 03.02.2010 11:15

Hallo Edy,
danke für deine schnelle Antwort. Sie sagtes es uns aber erst gestern, ich sprach direkt im Neujahr mit ihr per Telefon, da hätte sie es doch auch schon sagen können oder nicht?
Nun, ich habe heute morgen ein Schriftstück aufgesetzt, freundlich und ehrlich, nun warte ich mal ab, was sie dazu sagt. Mir liegt es fern, Ärger zu haben, son Nachbarschaftskrieg könnte ziemlich böse enden und ist sehr nervenraubend.

Lg Mera Luna

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.