Gast
Hi Baselina,
etwas komisch die Frage <!-- s --><!-- s -->
Ich denke aber, wenn dein Mietvertrag in Ordnung ist, d.h. die Person die den Mietvertrag als "Vermieter" unterschrieben hat dazu befugt war, ist von dieser Seite alles in Ordnung, ein Recht zu erfahren wer der Eigentümer des Hauses ist hast du leider nicht.
Gast
Es geht um die Maklergebühr. Ist er Beseitzer des Hauses, darf er gar keine Maklergebühr verlangen. Er als Vermeiter scheint hier in der Gegend einer Dynastie angehören, denn in der gesamten Baubranche taucht dieser Name immer wieder auf, nur eben mit anderen Vornamen.
Er weiss, dass ich die Maklergebühr erst dann zahle, wenn ich mir sicher bin, dass ihn nicht selbst das Haus gehört. Warum also zeigt er mir nicht die Vollmacht vom Besitzer?
Deswegen ist mir eine Antwort auf meine Frage sehr wichtig.
Gruss
basilina