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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen

Ich habe ein Problem und hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Mein Vermieter verweigert mir die Angabe, wem das Haus, in dem ich wohne gehört.
Er sagte mir nur, er verfüge über eine Vollmacht des Eigentümers und das war alles.

Darf er mir diese Angabe verweigern?

Danke und schönen Abend!

basilea7
Stichwörter: Ärger + vermieter

2 Kommentare zu „Ärger mit Vermieter”

Gast Experte!

Hi Baselina,

etwas komisch die Frage <!-- s :) --><!-- s :) -->

Ich denke aber, wenn dein Mietvertrag in Ordnung ist, d.h. die Person die den Mietvertrag als "Vermieter" unterschrieben hat dazu befugt war, ist von dieser Seite alles in Ordnung, ein Recht zu erfahren wer der Eigentümer des Hauses ist hast du leider nicht.

Gast Experte!

Es geht um die Maklergebühr. Ist er Beseitzer des Hauses, darf er gar keine Maklergebühr verlangen. Er als Vermeiter scheint hier in der Gegend einer Dynastie angehören, denn in der gesamten Baubranche taucht dieser Name immer wieder auf, nur eben mit anderen Vornamen.

Er weiss, dass ich die Maklergebühr erst dann zahle, wenn ich mir sicher bin, dass ihn nicht selbst das Haus gehört. Warum also zeigt er mir nicht die Vollmacht vom Besitzer?
Deswegen ist mir eine Antwort auf meine Frage sehr wichtig.

Gruss
basilina

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