Gast
niemand Rat???
Gast
Guten morgen,
zu 1.
besorge einen neuen bürgen, da Deine Ex mittellos ist wird dich die Bank nie entlassen, da diese nur einen Nachteil davon hat.
Du kannst Deine Exfreundin auffordern mit Fristsetzung, dich aus dem Bürgschaftsverhältniss zu entlassen ... ob sie es macht steht in den Sternen und das einklagen einer Entlassung ist eher schwierig.
2. Nein sei froh, das Sie dich aus dem Mietvertrag entlassen hat, das muß sie nicht, da Sie das Innenverhältnis nicht interessiert.
Es gibt viele Fälle wo beide den Mietvertrag unterschrieben einer auszog und immer noch miete zahlt und im innenverhältnis das Geld vom anderen bekommt der "natürlich" keines hat (:
3. Die Bürgschaft erlischt erst wenn das gesammt Mietverhältnis erlischt s.o. dies ist nicht der Fall.
Halte Dich an Deine Ex, deine Vermieterin ist eher zur Gattung fair zu zählen.
Viel Glück
Greetings
Martin