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kruemelchen hat diese Frage gestellt
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Hinter dem Haus sind unter anderem noch 2 Stellplätze und der "Hinterhof" ist von beiden Seiten (Einfahrt und Haupteingang) erreichbar. Nachts und spät abends drehen hier schonmal öfter Jugendliche ihre Runden mit ihren Mofas ums Haus und finden es auch lustig, an sämtliche Fenster zu klopfen. Wir merkten schon mehrfach beim Vermieter an, dass er doch dafür sorgen möchte, dass Fremde zum Gelände keinen Zutritt haben, die Mieter aber sehrwohl. Leider sieht er hierin keine Notwendigkeit die Zufahrtswege mit einem Tor zu verschliessen. ich meine damit ein Tor, was die Mieter öffnen und abschliessen können. Denn die Zufahrtsmöglichkeiten müssen ja wieter gegeben sein. Aber der Vermieter sieht hier keinen Handlungsbedarf. ich finde es allerdings nicht witzig wenn ich mehrfach nachts mein Kind (3,5J.) vor Schreck schreiend und weinend im bett sitzen habe, weil mal wieder Jemand ans Fenster klopft. Der Vermieter verweist an die Polizei. Aber bis die vor Ort ist, sind die Jugendlichen natürlich weg. Welche Rechte habe ich hier??? Bin leider nicht im Mieterschutzbund

6 Kommentare zu „Ruhestörung”

vyking 29.08.2009 13:36

hallo,
ich würde jedesmal die Polizei anrufen.
Irgendwann werden die sich schon beeilen weil sie´s dann leid sind immer umsonst zu kommen.
Schonmal ein Mofa-kennzeichen gemerkt?

grüße

kruemelchen 30.08.2009 14:25

Wenn die Jugendlichen das Haus mit ihren Mofas umrunden, so dauert das Spektakel vielleicht bis zu 5 Minuten. Wenn überhaupt. Dennoch ist es unheimlich störend!! Ein merken der Kennzeichen ist nicht möglich, da diese in der Dunkelheit ohne Kennzeichenbeleuchtung nicht erkennbar sind. Aber hat hier nicht eher der Vermieter dafür zu sorgen, dass man nicht derart gestört wirde? Die Polizei kann hier nichts machen, denn wenn die da sind, ist das Spektakel schon vorbei. Es kann doch nicht so schwer sein, dass der Vermieter dafür sorgt, dass dies erst gar nicht passieren kann.

smile30625 Experte! 31.08.2009 16:47

Hallo,

ob der Vermieter gerichtlich verpflichtet werden kann, das Grundstück durch ein Tor zu verschließen, ist eine Frage, die das Gericht erst nach genauer Abwägung der Interessen der Mieter (Ruhe vor gelegentlichen Lärmbelästigungen) und des Vermieters (hohe Kosten einer Toranlage) beantworten kann.

Ob hier gelegentliches nächtliches Fensterklopfen und Mofalärm ausreichen, um den Vermieter zum Einbau einer Toranlage für tausende Euro zu verpflichten, ist eher fraglich. Mit einer Rechtsschutzversicherung würde ich's vielleicht riskieren....

Viele Grüße
smile

kruemelchen 31.08.2009 19:07

Na Hallo???!!!! Wir reden hier ganz sicher nicht von horrenden Summen oder gar einer Zaunanlage von einigen Tausend Euro!!! Es gibt so grüne Zäune, die auch als Gartenumrandung genommen werden. Die gibt es für 30€ das Stück im Baumarkt! Sowas würde schon reichen. Geht ja nur darum, dass Fremde keinen Zugang haben, aber die Mieter trotzdem die Stellplätze hinter dem Haus nutzen können und auch die Mülltonnen an die Strasse stellen können. Diese Zäune gibt es auch als Tore, die man öffnen und (ab)schliessen kann. Das Anbringen würde insgesamt höchstens 200€ kosten und das ist sicher nicht die Welt!! Und da hier kleine Kinder wohnen, hat der vermieter entsprechende Ruhebelästigung zu unterbinden! So ausage eines Anwalts!!

smile30625 Experte! 01.09.2009 12:04

Sie können nicht voraussetzen, dass ich die örtlichen Gegebenheiten des von Ihnen bewohnten Grundstücks kenne. Im Übrigen versuche ich hier nur, Ihre Frage (auf Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Informationen) zu beantworten. Es wäre nett, wenn Sie sich etwas mäßigen würden.

kruemelchen 01.09.2009 17:21

@smile30625: Vorausgesetzt habe ich gar nichts. Und ich habe Sie auch nicht persönlich angegriffen! Daher kann und muss ich mich auch nicht mäßigen ;-) Wenn Sie dies so empfunden haben, bedaure ich dies. Aber von etlichen Tausend Euro war nun wirklich nicht die Rede. Das habe ich nur klargestellt. Mehr nicht!!

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