Gast
Hallo
steht in Ihrem Mietvertrag, das die Miete "Pauschal" incl. aller Nebenkosten (Anteil) ist, so müssen Sie nichts mehr nachzahlen, sind die Nebenkosten in Ihrem Mietvertrag nicht extra ausgewiesen - auch dann gilt der Mietzins als Pauschale.
Bezahlen Sie aber Miete + monatlich Teilnebenkosten Vorauszahlung, so kann Ihr Vermieter am Jahresende die Abrechnung der Nebenkosten machen - diese müssen Sie dann bezahlen.
Mit dem "Hauptvermieter" haben Sie wohl nichts zu tun, Ihr Vermieter muß die Abrechnungen mit dem "Hauptmieter" abklären (bezahlen).
Gruß
eike
Hallo,
nun ja, im Vertrag steht schon ein Betrag als Vorauszahlung für Strom zum einen und für Gas/Warmwasser zum anderen.
Kurzum die Miete setzt sich aus einem Mietanteil und zwei weiteren Geldanteilen für Strom und Warmwaser/Gas zusammen, sozusagen Vorauszahlungen für beides und wird im Vertrag nicht als "Pauschalmiete" bezeichnet..
Für mich dennoch weiterhin fraglich, ob das alleinige Auftauchen dieser als Betrag festgelegten Vorauszahlungen ausreicht, um nun am Ende mittels einer Gesamtrechnung weitere Beträge (eben nach dieser Gesamtrechnung) zu fordern.
Müsste derartiges Nachfordern nicht auch vertraglich beschrieben sein(wie das in Mietverträgen z.B. mit dem beispielhaften Beschreiben der anfallenden Betriebskosten für die Wohnung geschieh)???
Oder reicht es wirklich vollkommen aus, das sich die Miete eben nun durch 3 Teile zusammensetzt und man nun für die "wirkliche Gesamtrechnung"(Stromjahres- + Warmwasser/Gasjahresverbrauch) mit "haftbar" gemacht wird.
Zu den sog. Wohnungsbetriebs-nebenkosten(des Hauptvermieters) steht im Vertrag gar nichts. Daher auch hier von mir die Frage, sind diese von mir anteilig zu zahlen???