Gast hat diese Frage gestellt
Hallo Ihr Wissenden,
ich wohne in einer Mietwohnung unserer Verbandsgemeinde als ganz ‚normaler’ Mieter, also ohne Wohnberechtigungsschein oder als Sozialhilfeempfänger . In diesem Haus befindet sich auch ein Kindergarten, der nun geschlossen werden soll. Da das Anwesen verkauft werden soll, hat mich mein Vermieter –also der Ortsbürgermeister- informiert, dass ich zum Monatsende eine fristgerechte Kündigung erhalten werde und nun in sechs Monaten ausziehen muss. Ferner hat er mir angeboten, für das Anwesen selbst ein Angebot abzugeben, da es bereits einen Interessenten gebe. In einem Nebensatz hat er mich gefragt, ob ich gedenke rechtliche Schritte gegen diese Kündigung einzuleiten. Mir kam diese Frage etwas merkwürdig vor. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Kündigung wegen dem Hausverkauf, auch wenn Sie mir fristgerecht zugeht, vielleicht doch nicht ganz so rechtens ist. Wer kennt sich damit aus? Kann ich das irgendwie verhindern, bzw. wenigstens nur den Auszugstermin hinauszögern? Ich spiele nämlich mit dem Gedanken mir selbst ein Haus zu kaufen, möchte dies aber nicht unter Zeitdruck tun und das Haus in dem ich jetzt wohne ist viel zu gross für mich. Ach ja, falls das wichtig ist, ich wohne in Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank im voraus.
Silvader