Der_Mario
Zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören nach § 2 Nr. 4 der Betriebskostenverordnung
die Kosten
a)
des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung
oder
b)
des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage,
hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums
oder
c)
der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a,
hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a
oder
d)
der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten,
hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz[/quote:89f0e]
Wichtig: Das Wort "ODER". Du darfst also nicht mehrfach zur Kasse gebeten werden.
Bekommst Du also eine Nebenkostenabrechnung, in der Dir beide Positionen berechnet werden, widersprichst Du der Abrechnung und verweigerst die Zahlung der von Dir nicht nutzbaren Fernwärme unter Hinweis auf § 2 Nr. 4 BetrKV.
adamzik
Hallo Mario,
danke für die schnelle und gute Antwort.
Ich habe diese auch gleich an meinen Hausverwalter weitergereicht, dieser teilt mir mit, dass dies für Mieter auch richtig ist.
Da ich jedoch leider Eigentümer bin, und die Aufteilung der Heizkosten in der Teilungserklärung nach Eigentumsanteil geregelt ist, bin ich wohl zur Zahlung verpflichtet.
Gibt es ja einen Ausweg? Es sind circa 1.500 Euro für 2007!!
Danke vielmals!
Alexander
Der_Mario
Dass Du Eigentümer bist, ging aus der ursprünglichen Fragestellung nicht hervor.
In dem Fall kann ich Dir das leider nicht beantworten.