Gast
Was wird für die Ausbildung der Jugendlichen getan, die (egal aus welchen Gründen) keine Unterstützung von ihren Eltern bekommen, selbst wenn diese es sich leisten können!?
Gast
hallo claudine,
ist es deine erste ausbildung nach deinem schulabschluss, so sind deine eltern verpflichtet, dich zu unterstützen. dabei wird die düsseldorfer tabelle zu grunde gelegt. bei meiner schwester war es so, dass sich das bafög-amt(bremen) an unseren vater gewandt hat und letztendlich bei ihm das geld eingeklagt hat.
wenn es deine 2. ausbildung ist, also z.b. lehre und nun studium, dann hast du kein anrecht auf elterliche unterstützung. werden gewisse zeiten eingehalten, meines wissens 3 lehrjahre und 2 berufsjahre, dann hast du anrecht auf elternunabhängiges bafög.
gruß
elke