Gast
Beim Auszug aus meiner alten Wohnung ist offensichtlich ein kleiner Schaden an der Treppe im Treppenhaus entstanden. Da ich persönlich den Schaden nicht verursacht hat, möglicherweise aber die Umzugsfirma, möchte mein Vermieter die Kaution vorerst zurückhalten. Ist er dazu berechtigt, obwohl die Kaution ja egentlich für den Wohnraum zur Verfügung gestellt wurde, bzw. müsste er mir den Schaden an der Treppenstufe nachweisen können. Bin hier ratlos, da er natürlich am längeren Heben sitzt, sprich den Zugriff zur Kaution hat.[/quote:e8291]
Deutsche Sprache, schwere Sprache. Sorry, hoffe dass es jeder verstanden hat <!-- s --><!-- s -->
volker*
Hallo Gast,
wenn der Schaden vor dem Auszug noch nicht vorhanden war, dürfte es relativ einfach sein, den Schaden mit deinem Auszug in Verbindung zu bringen.
Auch wenn du es nicht selbst gemacht hast, sondern die Umzugsfirma, bist du der Auftraggeber und damit für die durch die Firma verursachten Schäden gegenüber dem Vermieter haftbar.
Kannst dir allerdings den Betrag von der Firma wiederholen, wenn die die Verursachung nicht abstreitet. Beweispflicht liegt bei dir.
Viele Grüße
Volker