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Anfechtbarkeit eines nicht protokollierten Gemeinschaftsbeschlusses
Wird ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft entgegen der Gemeinschaftsordnung nicht in ein gesondertes Beschlussbuch eingetragen oder in anderer vorgeschriebener Weise protokolliert, ist der Beschluss bei fehlender Niederschrift anfechtbar, aber in der Regel nicht nichtig.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 01.10.2004
3 Wx 207/04
NZM 2005, 24