Susanne
Was heisst denn "Wir haben gekündigt und er akzeptiert die Kündigung nicht"????
Fristlos kündigen kannst Du nicht, nur fristgerecht.
Problemkind
Huhu,
nein wir haben die Kündigung am Donnerstag bei ihm eingeworfen,und zum 31.05. gekündigt um seine Kosten und unsere Kosten nicht unntig in die Höhe zu schrauben.Wir haben als Argument genommen, das wir ja jederzeit mit der fristlosen von ihm rechnen müssen.Ist doch auch so..oder irre ich mich nun??
Gruss Problemkind
Der_Mario
nein wir haben die Kündigung am Donnerstag bei ihm eingeworfen,und zum 31.05. gekündigt um seine Kosten und unsere Kosten nicht unntig in die Höhe zu schrauben.Wir haben als Argument genommen, das wir ja jederzeit mit der fristlosen von ihm rechnen müssen.Ist doch auch so..oder irre ich mich nun??[/quote:17603]
Grundsätzlich habt Ihr eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, deshalb irrst Du Dich da - leider.
Problemkind
naja aber er sagte ja das wir die fristlose bekommen wenn die nachzahlung nicht bis zum 12.04 auf sein konto ist. das geld ist bis heute nicht auf sein konto. gilt dann nicht schon das was er geschrieben hat (die fristlose)??? wir haben uns vorsorglich um ne neue wohnung gekümmert damit wir nicht auf der strasse mit unserer tochter sitzen. da wir alg2 bekommen findet man auch nicht so schnell ne neue wohnung.
Der_Mario
naja aber er sagte ja das wir die fristlose bekommen wenn die nachzahlung nicht bis zum 12.04 auf sein konto ist. das geld ist bis heute nicht auf sein konto. gilt dann nicht schon das was er geschrieben hat (die fristlose)??? wir haben uns vorsorglich um ne neue wohnung gekümmert damit wir nicht auf der strasse mit unserer tochter sitzen. da wir alg2 bekommen findet man auch nicht so schnell ne neue wohnung.[/quote:08c6b]
Euer Vermieter darf [/i:08c6b]u.a. dann fristlos kündigen, wenn Ihr mit 2 Monatsmieten im Rückstand seid (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Wenn ich Dich richtig verstehe, hat er bisher die Kündigung "nur" angedroht. Eine Androhung ist keine Kündigung, und diese Kündigung müsste schriftlich erfolgen!
Warst Du mit der Nebekostenabrechnung schon bei Eurem Hartz4-Sachbearbeiter?