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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe ein Problem...
und zwar geht es um folgendes:
Wir sind bei unserem Vermieter mit 2 Monatsmieten im Rückstand, da uns die Wohnung mittlerweile zu teuer ist und wir sie nicht mehr halten können.Nun kam auch noch die Nebenkostenabrechung von 1600.-!!!
Nun hatte unser Vermieter uns ein Schreiben geschickt, wo drin stand, das er bis zum 12.04 die Zahlung der Nebenkostenabrechnung auf seinem Konto haben möchte.Ansonsten haben wir mit der fristlosen Kündigung zu rechnen.
Wobei er aber schon wusste, das wir die 1600.- nicht mal eben so zahlen können.
WIr haben deswegen nun nach günstigeren Wohnungen Ausschau gehalten, die auch direkt in der Stadt liegen, um unsere Kosten deutlich zu senken.Da wir ein kleines Kind haben und ja eigentlich mit der Obdachlosigkeit rechnen müssten, kann ich mich da denn auf seinen Brief berufen und kündigen?da er ja mit Rauswurf drohte?? Wir haben nun nämlich gekündigt, und er akzeptiert die Kündigung nicht.Wir wollen hier so schnell wie möglich raus um uns nicht noch mehr zu verschulden...
Danke schon einmal für die Antworten
Stichwörter: androhung + fristlosen + kündigung

5 Kommentare zu „Androhung der fristlosen Kündigung”

Susanne Experte!

Was heisst denn "Wir haben gekündigt und er akzeptiert die Kündigung nicht"????

Fristlos kündigen kannst Du nicht, nur fristgerecht.

Problemkind

Huhu,

nein wir haben die Kündigung am Donnerstag bei ihm eingeworfen,und zum 31.05. gekündigt um seine Kosten und unsere Kosten nicht unntig in die Höhe zu schrauben.Wir haben als Argument genommen, das wir ja jederzeit mit der fristlosen von ihm rechnen müssen.Ist doch auch so..oder irre ich mich nun??

Gruss Problemkind

Der_Mario Experte!

nein wir haben die Kündigung am Donnerstag bei ihm eingeworfen,und zum 31.05. gekündigt um seine Kosten und unsere Kosten nicht unntig in die Höhe zu schrauben.Wir haben als Argument genommen, das wir ja jederzeit mit der fristlosen von ihm rechnen müssen.Ist doch auch so..oder irre ich mich nun??[/quote:17603]

Grundsätzlich habt Ihr eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, deshalb irrst Du Dich da - leider.

Problemkind

naja aber er sagte ja das wir die fristlose bekommen wenn die nachzahlung nicht bis zum 12.04 auf sein konto ist. das geld ist bis heute nicht auf sein konto. gilt dann nicht schon das was er geschrieben hat (die fristlose)??? wir haben uns vorsorglich um ne neue wohnung gekümmert damit wir nicht auf der strasse mit unserer tochter sitzen. da wir alg2 bekommen findet man auch nicht so schnell ne neue wohnung.

Der_Mario Experte!

naja aber er sagte ja das wir die fristlose bekommen wenn die nachzahlung nicht bis zum 12.04 auf sein konto ist. das geld ist bis heute nicht auf sein konto. gilt dann nicht schon das was er geschrieben hat (die fristlose)??? wir haben uns vorsorglich um ne neue wohnung gekümmert damit wir nicht auf der strasse mit unserer tochter sitzen. da wir alg2 bekommen findet man auch nicht so schnell ne neue wohnung.[/quote:08c6b]

Euer Vermieter darf [/i:08c6b]u.a. dann fristlos kündigen, wenn Ihr mit 2 Monatsmieten im Rückstand seid (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Wenn ich Dich richtig verstehe, hat er bisher die Kündigung "nur" angedroht. Eine Androhung ist keine Kündigung, und diese Kündigung müsste schriftlich erfolgen!

Warst Du mit der Nebekostenabrechnung schon bei Eurem Hartz4-Sachbearbeiter?

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