Balkonexperte 27.03.2011 13:41
Nichts hindert Sie daran, jederzeit auszuziehen, die Pflicht zu Mietzahlung endet aber nicht!
Und wenn Sie beide im Mietvertrag genannt sind, dann müssen auch beide Mieter gemeinsam kündigen. Die verbleibende Mieterin kann dann einen neuen Mietvertrag abschließen, falls der Vermieter mitspielt.
Wenn aber in Ihrem Mietvertrag etwas anderes vereinbart ist, dann sollten Sie das auch schreiben. Sie und Ihre Mitmieterin bilden derzeit eine GbR, und die kann man nicht so einfach auflösen.
Bladder 28.03.2011 06:02
Der einzige Weg aus diesem Vertrag auszusteigen ist, wenn der Vermieter Ihnen das gestattet.
Für das nächste WG-Verhältnis sollte man in's Auge fassen, einen schriftlichen zusätzlichen Vertrag mit den Mitbewohner auszuhandeln, wie bei einer vorzeitigen Kündigung verfahren werden soll. Dies betrifft allerdings nur das Innenverhältnis.