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Anfechtung des Mietvorvertrages wegen falscher Angaben zum persönlichen Hintergrund
Beantwortet ein potentieller Mieter die Frage des Vermieters nach seiner Bonität wahrheitswidrig, so kann der Vermieter den mit dem potentiellen Mieter geschlossenen Mietvorvertrag wirksam anfechten.
Amtsgericht Wolfsburg, Urteil vom 09.08.2000, Aktenzeichen: 22 C 498/99, NZM 2001, S.987.