Susanne
Stimmt auch so, es sei denn, es ist im MV anders geregelt. Die § über Schönheitsreparaturen im MV gelten grundsätzlich nur für Innen, es müsste sich demnach um eine Individualvereinbarung handeln.
Gast
Stimmt auch so, es sei denn, es ist im MV anders geregelt. Die § über Schönheitsreparaturen im MV gelten grundsätzlich nur für Innen, es müsste sich demnach um eine Individualvereinbarung handeln.[/quote:77ec1]
Das heißt also, dass es je nach Lust und Laune der Gesellschaft geht, ob sie meine Terrasse streicht oder nicht. Denn im Mietvertrag ist gar nichts von der Terrasse geregelt.
Lieben Gruß
Shorty
volker*
Hallo shorty,
die Außenwände fallen hinsichtlich des Anstrichs in die Zuständigkeit des Vermieters. Ob und in welchem Abstand diese Wände gestrichen werden, entscheidet allein der Eigentümer.
Dieser wird allerdings wegen der Vermietbarkeit auch nicht alle Ewigkeiten damit warten.
Viele Grüße
Volker