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Arbeitnehmerschaden bei Nachzahlung von Arbeitsvergütung

Verliert ein Arbeitgeber einen Kündigungsschutzprozess und befand er sich während des Rechtsstreits in Annahmeverzug, hat er dem Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung nachzuzahlen, obwohl der Arbeitnehmer über den gesamten Zeitraum nicht gearbeitet hat. Der Arbeitnehmer muss sich nur das anrechnen lassen, was er in dieser Zeit anderweitig verdient oder böswillig zu verdienen unterlassen hat.

Bei der geschuldeten Nachzahlung hat der Arbeitgeber jedoch die Vermögenseinbuße, die der Arbeitnehmer gegebenenfalls dadurch erleidet, dass der Steuerbefreiungstatbestand für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit anders als bei fortlaufender Vergütungszahlung keine Anwendung findet, nicht auszugleichen. Auch ein Schadensersatzanspruch wegen der Nichtbeschäftigung steht dem Arbeitnehmer in derartigen Fällen nicht zu. Der Ersatz des steuerlichen Progressionsschadens, der durch die erhöhte Nachzahlung entsteht, kann vom Arbeitnehmer nur verlangt werden, wenn ein Vergleich mit der jeweiligen Jahressteuer für die Zeit der Nichtbeschäftigung einen Unterschiedsbetrag zu seinen Ungunsten ergibt.

Urteil des BAG vom 19.10.2000
8 A ZR 20/00
RdW 2001, 410

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