capo
Mietersache!
Das duschen ist auch ohne Duschwand möglich und somit nicht für den Gebrauch notwendig!
Capo
Gast
Hallo,
wir beziehen bald eine Wohnung in der keine Duschabtrennung vorhanden ist. Der Vermieter baut keine ein, da er dies nicht muss. Der Mieter kann eine Duschabtrennung einbauen, muss er aber nicht.
Nun habe ich gehört, dass - sollten wir eine Duschabtrennung einbauen - diese nach 7 Jahren automatisch dem Vermieter gehört. Stimmt es wirklich, dass sogenannte "eingebaute Gegenstände" Eigentum des Vermieters werden? Würden wir nach 7,5 Jahren ausziehen dürfen wir die Duschabtrennung nicht mitnehmen? Unglaublich aber wahr???
Danke
digger
capo
Das stimmt so nicht ganz. Das wäre bei der nagelneuen Einbau-Küche ja dann auch so!
Das wegnahmerecht des Mieters für eigene eingebaute Gegenstände verjährt nach 6 Jahren.
Das wäre der aber nur der Fall, wenn der Mieter darauf verzichtet, seinen Einbau mit zu nehmen. 6 Jahre nach Auszug gehört automatisch der Einbau dem Vermieter.
Besteht der Vermieter dagene auf den Verbleib des Einbaus, kann der Mieter Entschädigung fordern. Dieser Anspruch verjährt widerrum nach 6 Monaten wie alle weitere Forderungen aus dem Mietverhältnis.
Alles klar?
Nach 6 Jahren (nach dem Auszug) will ich meine Duschwand auch nicht mehr...<!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Capo