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Arbeits- und Angestelltenrecht - Befristetet Arbeitsverhältnis
15.8.2001 7 AZR 219/00
Befristung nach dem BeschFG
Der Senat läßt dahinstehen, ob bei einem zeitlichen Abstand von mehr als 16 Monaten überhaupt Fälle denkbar sind, in denen noch ein enger sachlicher Zusammenhang iSv. § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG angenommen werden kann. Jedenfalls müßten hierzu ganz besondere Umstände vorliegen, die der Arbeitnehmer darzulegen hat.
Befristeter Arbeitsvertrag nach § 1 Abs. 1 BeschFG;
Aktenzeichen: 7AZR219/00 Paragraphen: BeschFG§1 Datum: 2001-08-15